Beim korrekten Absichern von Baugerüsten gilt es zunächst die Art des Gerüstes zu beachten. Man unterscheidet grundlegend zwischen einfachen Baugerüsten und Gerüsten mit einem Durchgangstunnel, wobei beide Gerüstarten unterschiedlich zu sichern sind.

Sicherung von Baugerüsten ohne Durchgangstunnel

Baugerüste ohne Durchgangstunnel müssen einen Mindestabstand von einem Meter zur Fahrbahn aufweisen. Die Längsabsperrung sowie die Querabsperrung erfolgt durch Absperrschranken (Höhe bis Oberkante = 1,00m), wobei an jeder Ecke und alle zehn Meter entlang der Längsabsperrung Warnleuchten anzubringen sind. Sollte das Gerüst breiter als einen Meter sein, so sind an der Querabsperrung mindestens zwei Warnleuchten anzubringen.
In jedem Falle sind Gerüste – unabhängig von ihrer Art – immer durch spezielle Planen und Netze für Baugerüste zu verkleiden, um das Risiko herabfallender Objekte zu minimieren.

Sicherung von Baugerüsten mit Durchgangstunnel

Bei Gerüsten mit Durchgangstunnel muss die Durchgangsbreite mindestens 1,00m betragen, sofern es sich um einen reinen Fußgängerweg handelt, 0,80m, sofern es sich um einen reinen Fahrradweg handelt und 1,60m, wenn der Abschnitt sowohl Fußgänger- als auch Radweg ist. Die Mindesthöhe des Durchgangstunnels ist auf 2,20m festgelegt. Der Mindestabstand zur Fahrbahn muss 0,50m betragen. Kann dies nicht gewährleistet werden und insbesondere dann, wenn die Fahrbahn durch das Gerüst merklich verschmälert wird, muss eine zusätzliche Längssicherung durch Absperrbaken vorgenommen werden. Außerdem empfiehlt sich noch das Anbringen einer gelben Fahrbahnmarkierung, die den verschmälerten Fahrbahnabschnitt klar umreißt.
Darüber hinaus empfiehlt es sich, den Durchgang – zumindest bis zu einer Höhe von einem Meter – mit Gaze auszukleiden, um mögliche scharfe Kanten und anderweitige hervorstehende Bauteile abzudecken und somit das Verletzungsrisiko signifikant zu minimieren. Sämtliche aufgeführten Vorkehrungen gelten selbstverständlich auch für Durchgangsgerüste.