
Bekleidungsform ist keine Aufforderung
Eine Frau hat nicht als Sexobjekt angesehen zu werden. Nur weil sie sich modisch kleidet und die Körperrundungen im Vordergrund stehen, ergibt sich keinerlei Recht, dieses als Bereitschaft zum Sex anzusehen. Wenn außer einem begierigen Blick eine Handgreiflichkeit erfolgt, dann setzen Sie sich zur Wehr. Drohen Sie mit einer Anzeige und starten Sie diese dann auch. Holen Sie sich Rechtsbeistand. Gerade wenn Sie sich nicht sicher sind, wird mit Ihnen die Sachlage beratend durchgesprochen.
Keine Toleranz gegenüber Sexualtätern

Bei einem Sparziergang oder beim Joggen, stehen Sie plötzlich einem Mann gegenüber, der seinen Hosenschlitz vor Ihnen öffnet. Es mag ja sein, das dieser einem Zwang unterliegt, es ist aber nicht Ihre Aufgabe darauf Rücksicht zu nehmen. Handy raus, Polizei rufen, Anzeige aufnehmen lassen. Gleiches gilt, wenn ein Mann vor Dritten anfängt in seine Hose greift und eindeutige Handlungen ahnen lässt. Dies wird auch vor Kindern praktiziert, deshalb sofort zur Polizei gehen!
Auch ein Mann kann sich wehren
Unser Gesetz gegen sexuelle macht keinen Unterschied ob es sich um eine Frau oder einen Mann handelt. Leider traut sich das starke Geschlecht weit weniger die Belästigung zur Anzeige zu bringen. Gefeit vor Belästigungen sind sie deshalb aber nicht. Dies zeigen die nun an die Öffentlichkeit gebrachten Vergewaltigungsvorwürfe von damaligen Jungen. Dem Anderen gegen dessen ausdrücklichen Willen, Sex aufzuzwingen ist eine Straftat. Ihr Körper gehört Ihnen. Gegen alles andere setzen Sie sich zur Wehr.